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Versicherungen während der Bauphase?

Hausbau Blog 2023

Kategorie: Allgemein
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Welche Versicherungen brauche ich während der Bauphase und auf welche kann ich verzichten? Welche Versicherungen werden nach der Hausabnahme nötig? Den optimalen Versicherungsschutz gibt es nicht pauschal, sondern er muss individuell auf das Bauvorhaben zugeschnitten werden.

Zu Beginn der Bauphase sollten Sie folgende Versicherungen beachten:

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Der Bauherr haftet für alle Schäden die vom Bau und vom Baugrundstück ausgehen. Daher ist es ratsam eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese leistet Schadenersatz oder wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab. In manchen Privathaftpflichtversicherungen sind Bauvorhaben schon mitversichert. Erfragen Sie das bei ihrer Versicherung. Beim Bau eines Fertighauses bieten einige Versicherungen Sondertarife mit niedrigeren Prämien an.

Bauhelfer-Unfallversicherung oder Gesetzliche Unfallversicherung

Sofern Sie freiwillige Bauhelfer einsetzen sollten Sie sich über die gesetzliche Unfallversicherung absichern.

Bauleistungs- oder Feuer-Rohbauversicherung

Für alle Leistungen, die durch SchwörerHaus oder von durch SchwörerHaus beauftragten Unternehmen erbracht werden, ist keine Bauleistungs- oder Feuer-Rohbauversicherung notwendig. Diese Leistungen sind bis zur Hausabnahme durch SchwörerHaus versichert. Nicht versichert sind Eigenleistungen die der Bauherr selbst erbringt oder selbst in Auftrag gibt.

Nach der Bauphase bzw. ab der Abnahme des Hauses beginnt die Wohnphase. Zu einem optimalen Schutz als Hausbesitzer gehören nun folgende Versicherungen:

Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung

Diese decken z.B. ab – Schäden am Gebäude und am beweglichen Eigentum durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Überspannung.

Elementarschadenversicherung

Hier werden z.B. Schäden am und im Gebäude durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen/Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch berücksichtigt.

Private Haftpflichtversicherung

Schäden an Dritten/ am Eigentum Dritter

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