Urlaubsplanungen im Unternehmen
Hausbau Blog 2023

Momentan werde ich in den Telefonaten mit unseren Kunden sehr oft auf die Urlaubsplanung in den Sommermonaten Juni, Juli und August angesprochen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass wir auch während den Sommermonaten unsere Produktion und Montage am Laufen halten, indem unsere Mitarbeiter ihren Urlaub versetzt antreten.
Der Vorteil unseres Produktes gegenüber dem konventionellen Hausbau ist es, witterungsunabhängig Schwörer Häuser aufstellen zu können – die Qualität ist gleichbleibend, unabhängig davon, ob das Haus im Winter oder im Sommer aufgestellt wird. Somit sind wir in der glücklichen Lage, Häuser im Ganzjahresbetrieb zu bauen. Die Konsequenz daraus ist, dass unsere Monteure auch im Winter keine Möglichkeit haben, ihren Urlaubsanspruch geltend zu machen.
Da die Hausmontage im Team erfolgt, müssen sich diese auf eine gemeinsame Urlaubszeit verständigen. Da in jedem Trupp Familienväter sind, liegt es in der Natur der Dinge, sich für eine gemeinsame Urlaubszeit in den Schulferien der Kinder zu entscheiden. Um daher unseren Monteuren, welche das ganze Jahr Woche für Woche von ihren Familien getrennt sind, ihren verdienten Familienurlaub zu ermöglichen (und keine Zwangsarbeit wie in China anordnen), organisieren wir den jeweiligen Montagebeginn bzw. die rechtzeitige Schlüsselübergabe – wenn möglich – entsprechend den Wünschen unserer Kunden sowie den Urlaubstagen eines Monatgetrupps.
Hinzu kommen die in einigen Ländern geltende Ordnung der Handwerkerferien, wie beispielsweise in Baden-Württemberg (Standort von SchwörerHaus). Nach dieser Ordnung richten sich parallel verschiedene unserer Lieferanten mit konsequenten Betriebsurlauben. Somit sind wir gezwungen, die verlängerten Lieferzeiten für benötigte Materialien dieser Betriebe auszugleichen. Sicher ist diese Thematik für viele Bauherren nicht ganz nachvollziehbar. Doch unterliegt man in allen europäschen Ländern spezifischen Urlaubsregelungen. In Luxemburg dürfen z. B. im ganzen August keine Hausmontagen sowie jegliche Handwerkerleistungen ausgeführt werden. In der Schweiz gibt es sogar kantonal unterschiedliche Verordnungen für die Ferienzeit, worin genau festgelegt wird, welche Tätigkeiten zu welchem Zeitpunkt ausgeführt werden dürfen.
Im Namen all unserer Mitarbeiter hoffen wir auf das Verständnis unserer Kunden.
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