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Die neue EnEV 2014

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Kommentare: 5

Die neue Energieeinsparverordnung ist von der Bundesregierung verabschiedet und tritt zum 1. Mai 2014 in Kraft. Mit der EnEV 2014 werden die Energieeffizienzklassen A+ bis H eingeführt. Diese Darstellung analog dem Energielabel bei Elektrogeräten dient hauptsächlich zur besseren Vergleichbarkeit der Immobilien auf dem Markt und ist eine Pflichtangabe in kommerziellen Immobilienanzeigen. Im Sektor Neubau wäre die Zuordnung von Klassen bis A+++ wünschenswert, da sich damit beispielsweise das Schwörer Passivhaus deutlich von dem Effizienzhaus 70 abheben könnte. Gemäß aktueller Klassifizierung befinden sich jedoch beide Hausreihen im Bereich der Energieeffizienzklasse A+.

Die Einstufung der Energieeffizienzklassen nach EnEV 2014 erfolgt entsprechend dieser Abbildung.

Quelle Bild: www.energieatlas.bayern.de

Im Zuge der Novellierung müssen die, nach EnEV 2014 ausgestellten, Energieausweise beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert werden. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, gezielt stichprobenhafte Kontrollen durchzuführen, um so die Qualität der Energieausweise zu verbessern. Die Registriernummer wird generell vom Aussteller des Energieausweises für die endgültige Berechnungsvariante beim DIBt beantragt. Bei den Klimadaten erfolgt eine Umwandlung von Würzburg in Potsdam.

Mit der Einführung der EnEV 2014 wird das energetische Niveau nicht angehoben. Die Verschärfung wird erst zum 1. Januar 2016 wirksam. Dabei werden die Anforderungen an den Jahresprimärenergiebedarf um 25 % und an den Transmissionswärmeverlust um ca. 20 % verschärft. Der Faktor für Strom wird von momentan 2,6 auf 1,8 herabgesetzt. Beim Transmissionswärmeverlust wird der Wert des Referenzgebäudes nach EnEV zum Grenzwert.

Unsere Häuser mit Frischluftheizung erfüllen schon heute die Verschärfung der EnEV 2016.

5 KOMMENTARE
von Carolin Baisch
7. August 2018, 14:16
Hallo S.A.,

wir werden Ihnen bezüglich Ihres Anliegens eine E-Mail an Ihre angegebene E-Mail Adresse zukommen lassen.

Viele Grüße
Carolin Baisch
von S.A.
6. August 2018, 23:28
Ich möchte online einen preiswerten Verbrauchsausweis für unser Schwörer Haus aussstellen, weil ich diesen zur Neuvermietung benötige. Das Haus ist BJ 1982. Ich benötige die folgenden Angaben: Wanddämmung in cm, Bodendämmung in cm, Dachdämmung in cm. Können Sie mir bitte mitteilen, welche Werte hier einzutragen sind?
Lieben Dank
S.A.
von JH-CAD-Architekt.de
24. April 2014, 12:39
Hallo,

Passivhaeuser duerfen nicht ohne mechanische Lueftungsanlagen ausgefuehrt werden, sonst fallen sie nicht mehr unter die Rubrik Passivhaus! Das war schon immer so.

Schimmelprobleme gibt es in Passivhaeusern also nur durch Baumaengel...nicht durch mangelnde Nutzerlueftung, zumal die Daemmung keinen Einfluss auf die Raumfeuchte hat! Warum soll man in einem Passivhaus denn mehr lueften muessen, als in anderen Haeusern?

Lieben Gruss,
Johannes Haerle
von Manfred Hölz
16. April 2014, 09:51
Hallo Frau Ers,

die Passivhäuser werden gemäß den Zertifizierungskriterien des Passivhausinstituts Darmstadt definiert und nach PHPP (PassivhausProjektierungsPaket) nachgewiesen - nicht nach der EnEV.

In der Abbildung ist das Passivhaus extra hervorgehoben und dient lediglich zur Orientierung der hoch energieeffizienten Gebäuden. Richtig ist, dass bei Passivhäusern ein hohes Maß an Luftdichtheit gefordert wird, um Energieverluste durch undichte Stellen zu vermeiden. Dadurch bedingt ist ein Lüftungsaufwand zu betreiben, der aber immer von einer automatischen Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung übernommen wird. Zum einen um den Aufwand gering zu halten und zum anderen, um die Lüftungsverluste möglichst gering zu halten.

Wir hoffen doch, Sie haben eine Lüftungsanlage.

Freundliche Grüße
Natalia Ruff
Entwicklung/Konstruktion
von Sabine Ers
31. März 2014, 16:14
Bei den Passivhäusern, wie sie die EnEV 2016 vorschreibt, muss man dort auch vermehrt lüften oder ist das dort anders geregelt? Wir haben vor 2 Jahren ein passivhaus gebaut, ich muss viel lüften, um gegen Schimmel vorzubeugen.

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