Das Baustellengespräch
Hausbau Blog 2023

Wie in meinem letzten Bericht kurz angeschnitten erfolgt nach der Fertigstellung der Arbeitspläne das Baustellengespräch. Bei Ihrem Baustellengespräch werden die Arbeitspläne vom Bauleiter an Sie und Ihren beauftragten Bauunternehmer ausgehändigt. Anhand dieser Pläne wird die Bodenplatte erstellt, sodass nachher die Passgenauigkeit zu den Kellerelementen gewährleistet ist.
Das Baustellengespräch dauert in der Regel zwischen 1 und 1,5 Stunden. Hierbei wird unter anderem besprochen wer für den Baustrom verantwortlich ist, wie tief der Aushub sein muss, wo der Aushub gelagert wird oder ob dieser komplett abgefahren wird, wo der Kranstandplatz geplant ist und wer falls nötig eine Straßensperrung beantragen muss. Die Lage und Terminierung der Versorgungsleitungen Strom, Telefon, Wasser und ggf. Gas kann eventuell von Ihnen bereits vor dem Baustellengespräch geklärt werden. Dies sind einige der Punkte, die ebenso wie individuelle Fragen auf jeden Fall besprochen werden.
Außerdem werden mit den Bauherren und dem Bauunternehmer die Termine besprochen, beispielsweise für den Aushub, die Erstellung der Bodenplatte und die Woche der Kellermontage. Diese Daten werden danach an den Leiter der Kellermontage, Herr Krögner weitergleitet.
6. Juni 2011, 08:21
vielen Dank für Ihren Kommentar.
Vor Baubeginn werden die Gebäudeeckpunkte durch einen Vermessungsingenieur auf dem Grundstück abgesteckt. Zusätzlich wird eine Messung der Höhen auf dem Grundstück vorgenommen (Vergleich zu Meeereshöhe) und eine Bezugshöhe bzw. die erforderliche Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) des Gebäudes abgesteckt.
Nach Erstellung und Fertigstellung der Bodenplatte wird diese von unserem Bauleiter kontrolliert und nachgemessen, hierzu gehört auch eine Höhenüberprüfung.
Dies erfolgt rechtzeitig vor der Kellermontage durch den Bauleiter. Sollte dabei etwas Ungewöhnliches auffallen, kann entsprechend reagiert werden. Sollte eine Korrektur kurzfristig nicht möglich sein, wird die Kellermontage verschoben, bis der Fehler behoben und vollständig geklärt ist.
Bei einem „Eigenleistungs“-Keller bzw. -Bodenplatte ist es ähnlich. Diese wird ebenfalls nach Fertigmeldung durch die Bauherrschaft von dem zuständigen Schwörer-Bauleiter überprüft.
Gerne können wir Ihr Haus bzw. Ihren Fall im Detail prüfen.
Telefonisch erreichen Sie mich unter 07387 / 16-170 oder per Mail an achim.kroegner@schwoerer.de.
25. Mai 2011, 11:38
soweit alles ganz gut, aber warum wird von Ihrem Bauleiter keine Kontrolle der Höheneinmessung der Grundplatte vorgenommen ??
überlässt man dies dem Zufall??
18. Januar 2011, 11:07
die Erstellung der Bodenplatte liegt in Deutschland im Leistungsbereich der Firma SchwörerHaus.
Im Normalfall wird von uns hierfür das Bauunternehmen beauftragt, das vom Kunden auch für die anderen Leistungen (Erdaushub, etc.) beauftragt wurde. Daher stammt der Ausdruck "durch Ihren beauftragten Bauunternehmer".
16. Januar 2011, 23:13
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